Zitat:
Zitat von schwarzes99
Die Änderungen werden doch im Fahrzeugschein, also der Zulassung eingetragen. Den Fahrzeugbrief braucht der TÜV nicht.
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Sicherlich gibt es für dieses Fahrzeug keinen Fahrzeugbrief und keinen Fahrzeugschein.
Bestimmt wurde für dieses Fahrzeug ausschliesslich
Zulassungsbescheinigung Teil I und
Teil II ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung Teil I führt man normalerweise im Fahrzeug mit.
Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt im Normalfall zuhause; hier hat ihn die Bank.
Für eine Begutachtung (z.B. beim TÜV) wird die
Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.
Der Prüfer kritzelt in diesem Dokument normalerweise auch nicht herum, denn er stellt nach der Begutachtung nur ein
Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis aus (wenn alles passt). Erst auf der Zulassungsstelle würden diese Daten ggfs in die Zulassungsbescheinigungen übertragen.
Für solche Datenergänzung schickt die Bank die Kfz-Dokumente zur Zulassungsstelle und diese schickt wieder an die Finanzierungsgesellschaft retour. Muss aber gar nicht sein. Prüfbrericht mitführen reicht aus. Prüfberichte lasse ich meist (bei passender Gelegenheit) von der Zulassungsstelle abstempeln und lege zuhause ab; mitgeführt wird von mir dann nur eine Kopie.
Zitat:
Zitat von Arena31
46 Jahre alt und stolzer Besitzer eines neuen Mito!
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für mich nur schwer -eher gar nicht- nachvollziehbar.