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Zitat von jmmoore156
Nicht zahlen dürfte wohl auch nicht so einfach sein - schliesslich haben die (wahrscheinlich) noch den Wagen. Oder haste bereits gezahlt? Tritt dann nicht so etwas wie eine 'Annerkennung' der erbrachten Leistungen in Kraft?
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Habe bereits gezahlt und in Unwissenheit das "unter Vorbehalt" versäumt. Fahrzeug war in der Halle gebunkert und bewacht. Meister hat sich verdrückt, so daß nur noch BWLer Personal und Hiwis da waren. Rechtsanwalt meint, bei nicht unter Vorbehalt bezahlten Rechnungen ist später nur schwierig noch was zu wollen und zahlen muß man auf jeden Fall, da die Werkstatt ein Rückbehaltsrecht hinsichtlich Fahrzeug hat.
Habe inzwischen auch einen Termin (26. Sept.) hinsichtlich Überprüfung des Getriebes mit einem Alfa-Vertreter. Bin gespannt, was dabei raus kommt.