Zitat:
Zitat von MJet147
EZ heißt ja aber nicht Baujahr, irgendwie muss ich ermitteln können, ob die 2 Jahre Alfa- Garantie noch aktuell ist. Aber auch wenn nicht, müsste das doch die Gebrauchtwagengarantie abdecken? Das tut sie anscheinend nicht.
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Garantie gilt ab der Erstzulassung für Zeitraum x Jahre (Marken- und Modellabhängig). Das ist Fakt.
EZ kann man einfach feststellen, indem man auf den Fahrzeugbrief guckt, denn dort steht es definitiv drauf. Beim Serviceheft steht meist auch ein Tag der Übergabe (dies kann unter Umständen jedoch vom EZ abweichen, wenn Auto zuvor als Vorführwagen mit roten Nummern etc genutzt wurde) - also nicht ganz sichere Quelle.
An dieser Stelle müsste man, wie
der Unsichtbare schon richtig erkannt hat, definieren, was Abnutzung/Gebrauchsspuren ist und was Qualitätsmängel.
In meinen Augen ist es ein Qualitätsmangel, wenn die Schäden so enorm sind wie vom TE beschrieben. Gewisse Kratzer und minimale Risse durch Sonne sind noch verständlich, allein durch fettige Finger... aber Lackblasen und abplatzender Lack nach nicht mal 2 Jahren sind ein Zeichen für Pfusch bzw. für schlecht grundierte / behandelte Plastikteile bei der Fertigung.
@ TE: Schau einfach mal was unter Garantiebedingungen gelistet wird. Da es sich hierbei um kein Verschleißteil im üblichen Sinne handelt, stimmen wohl alle überein.
An dieser Stelle würde ich die Werkstatt mit bissl Nachdruck auffordern den Schaden auf Garantie zu beseitigen.
Sollte die Werkstatt dies nicht einsehen, wäre wohl der Gang zum (Fach-)Anwalt angebracht. Dieser kann dir sicherlich die rechtliche Seite dazu näher erläutern.