Zitat:
Zitat von marlow
Hallo,
10/06 sagt aber eigentlich aus, dass Du noch bis 10/08 Garantie haben
müßtest  ?
So einen ähnlichen Schaden hatte ich auch bei meinem ersten 147er und da wurde es im Rahmen der Garantie behoben.War im ersten Jahr.
Eine Neuwagengarantie geht doch auf den neuen Käufer über, oder täusche ich mich da?
Viele Grüße
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Richtig... die Garantie ist nicht käufergebunden sondern autogebunden...
Da dein Alfa Erstzulassung 10/2006 ist, hat marlow vollkommen Recht.
2 Jahre Garantie und die Werkstatt
MUSS den "Schaden" auf eigene Kosten beheben. Ob die dafür die komplette Verkleidung wechseln oder nur das Plastikteil soll dir recht herzlich egal sein.
Auf jeden Fall zur Werkstatt fahren und stunk machen... die wollen dich auf Schritt und Tritt verarschen und sich vor den Kosten drücken.
