Steht bei mir unter Punkt 4: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß.
Brandschäden stehen wie geschrieben unter einem anderen Punkt und dort steht nichts von Verkabelung!
Auch werden keine Brandursachen erwähnt oder ausgeschlossen.
bin schon am überlegen ob ich meine Verkehrsrechtsversicherung bemühen soll
Den Namen des Versicherungsunternehmen schreib ich lieber nicht, sonst wird es wieder bannig gefährlich

(Sind die aus Hannover mit nem V am Anfang und am Ende)
Gruß
Lars