Zitat:
Zitat von Spica-Bernhard
Sicher muß der Prüfer im Zuge der Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
eine Untersuchung gemäß § 29 durchführen, er muß dem Fahrzeug jedoch keine neue Plakette erteilen, soweit die vorhandene noch gültig ist.
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Hallo Bernhard,
ich kenne den Text

, habe ja auch nur geschrieben, dass §23 den §29 beinhaltet, also es einen §23 ohne §29 nicht gibt. Und dann nimmt man die neue Plakette doch gleich mit, da man sie eh mitbezahlen muss.
Grüße
Michael