nur mal so zur info
faustregel für den tüv-prüfer : alles was verbaut ist (soweit zulässig)
muß funktionieren !
fährt man mit einem montierten dachträger zum tüv, der kurz davor steht, bei 30km/h fliegen zu gehen, gibts keine plakette (ein netter prüfer wird einen auffordern, das mörderteil zu entfernen - ein ar... dich einfach durchrasseln lassen)
sicher gibt es für das eine oder andere noch den begriff: "hinweise" (z.b. eine von zwei nummernschildlämpchen geht nicht), aber eine leuchtende airbaglampe wird man hier wohl kaum finden...
