Zitat:
Zitat von ds_b
Ab Seite 132 findet man etwas zur Hauptuntersuchung: http://www.bundesrecht.juris.de/bund...vzo/gesamt.pdf
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Bevor Fragen nach der Ausrüstungspflicht mit Airbags kommen, m.E. bilden Airbag, Gurtstraffer und Sicherheitsgurt zusammen ein Rückhaltesystem. Dies wäre dann in §35a STVZO geregelt.
Da das Fahrzeug mit einem Rückhaltesystem verkauft wurde, kann man m.E. nicht einfach einen Teil weg lassen.
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Nein, nein, das überzeugt mich nicht. Jetzt hat dieses Thema meine Aufmerksamkeit richtig erregt
Wie du schon beschrieben hast, handelt es sich
deiner Meinung nach um ein komplettes Rückhaltesystem. Was im Umkehrschluss aber bedeuten würde, das ein Fahrzeug mit leuchtender Airbaglampe, gar nicht mehr Verkehrstüchtig sein dürfte. Denn wenn ich mich richtig entsinne darf ein Fahrzeug, ohne Gurt, ja auch nicht am Verkehr teilnehmen. Ebenso dürfte sich das verhalten, im Bezug auf Seitenairbag, Lenkrad wegziehdingsbumms bei Aufprall....... etc.
Nur um das noch schnell klar zu stellen. Ich finde es nicht gut, das ich diesen Mangel bis dato nicht behoben habe und natürlich sollte man dafür sorgen, das alles richtig funktioniert. Mir geht es jetzt vielmehr um eine ordentliche Klärung. Habe auch brav gegoogelt und festgestellt, das sich zu diesem Thema mehrere Mythen halten