Einzelnen Beitrag anzeigen
  #34  
Alt 17.07.2008, 13:56
Benutzerbild/Avatar von ds_b
ds_b ds_b ist derzeit abgemeldet
Moderator
 
Dabei seit: Apr 2002 - Wohnort: 08/15 ruhige ländl. gegend
Alfa Romeo: nu steht da was
AW: 30 € fürs Zurücksetzten der Airbag-Lampe

Zitat:
Zitat von fcnpat Beitrag anzeigen
Hmmmm... mir wurde mal erklärt, das es keine Airbagpflicht (bei uns) gibt und das, wenn das Licht leuchtet, der Airbag eh deaktiviert ist. Und von dem her könnte es auch kein Mangel sein!

Fand diese Erklärung eigentlich ganz "einleuchtend"

Da es meinen Prüfer mal so gar nicht tangiert hat (das leuchten), hätte ich dies jetzt auch bestätigt. Gibt es dafür eine vernünftige Quelle oder Richtlinie, die bestätigt das es mit brennender Lampe keinen Tüv geben darf/gibt?
Ab Seite 132 findet man etwas zur Hauptuntersuchung: http://www.bundesrecht.juris.de/bund...vzo/gesamt.pdf

/EDIT
Bevor Fragen nach der Ausrüstungspflicht mit Airbags kommen, m.E. bilden Airbag, Gurtstraffer und Sicherheitsgurt zusammen ein Rückhaltesystem. Dies wäre dann in §35a STVZO geregelt.

Da das Fahrzeug mit einem Rückhaltesystem verkauft wurde, kann man m.E. nicht einfach einen Teil weg lassen.

Gruß Dirk
__________
Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele
Nach oben Mit Zitat antworten