Zitat:
Zitat von fcnpat
Hmmmm... mir wurde mal erklärt, das es keine Airbagpflicht (bei uns) gibt und das, wenn das Licht leuchtet, der Airbag eh deaktiviert ist. Und von dem her könnte es auch kein Mangel sein!
Fand diese Erklärung eigentlich ganz "einleuchtend"
Da es meinen Prüfer mal so gar nicht tangiert hat (das leuchten), hätte ich dies jetzt auch bestätigt. Gibt es dafür eine vernünftige Quelle oder Richtlinie, die bestätigt das es mit brennender Lampe keinen Tüv geben darf/gibt?
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Ab Seite 132 findet man etwas zur Hauptuntersuchung:
http://www.bundesrecht.juris.de/bund...vzo/gesamt.pdf
/EDIT
Bevor Fragen nach der Ausrüstungspflicht mit Airbags kommen, m.E. bilden Airbag, Gurtstraffer und Sicherheitsgurt zusammen ein Rückhaltesystem. Dies wäre dann in §35a STVZO geregelt.
Da das Fahrzeug mit einem Rückhaltesystem verkauft wurde, kann man m.E. nicht einfach einen Teil weg lassen.