Zitat:
Zitat von ds_b
Und was soll uns das sagen?
Es soll TüV-Prüfer geben, die vergeben Plaketten und haben das Auto nie gesehen.
Normalerweise gibt es keine Plakette, wenn die Lampe an ist.
Alles andere ist nicht die Regel.
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Hmmmm... mir wurde mal erklärt, das es keine Airbagpflicht (bei uns) gibt und das, wenn das Licht leuchtet, der Airbag eh deaktiviert ist. Und von dem her könnte es auch kein Mangel sein!
Fand diese Erklärung eigentlich ganz "einleuchtend"
Da es meinen Prüfer mal so gar nicht tangiert hat (das leuchten), hätte ich dies jetzt auch bestätigt. Gibt es dafür eine vernünftige Quelle oder Richtlinie, die bestätigt das es mit brennender Lampe keinen Tüv geben darf/gibt?