so jetzt mal Back To Topic!
Wenn du den Wagen bereits ne Weile hast, dann wird es ein Problem.
Ich hatte Ähnliche Probleme beim gebrauchtwagenkauf.
Mein Rechtsanwalt hatte mir die Problematik mit einfachen Worten geschildert: Da hast du die Arschkarte gezogen!
Ich habe den Händler das Fahrzeug zwei mal mehrere Tage zur Verfügung gestellt das er die Mängel beseitig. Die Art der Mängel oder nähere Details möchte ich jetzt nicht umschreiben. Lieber erzähle ich das mal abends zu nem Bier am Girll

(sonst lest ihr morgen noch) Nachdem ich immer wieder ein kaputtes Auto abgeholt habe, habe ich meinen Rechtsanwalt die Sache übernehmen lassen. Darauf hin hat der Händler mir angeboten das Fahrzeug wieder zurück zu nehmen mit dem ich auch einverstanden gewesen wäre. Leider kam dieser aber Schadensersatzzahlung wegen den 6000 km die ich in 3 Monaten mit dem Auto gefahren bin (musste; bin Pendler). Tja der wollte pro KM eine pauschale von 0,30 € was dann nach Adam-Riese schlappe 1800 € gewesen wäre. ... und der Händler hätte bei einem Rechtsstreit vor Gericht sogar noch Recht bekommen.
Fazit: Der Händler hat mir ne kaputte Karre angedreht. Mir über Wochen versichert das er das Auto repariert was leider nur zu einem geringfügigen Teil geschehen ist. Dann würde er das Auto wieder zurück nehmen und ich kann meine Anzahlung mir in die Haare schmieren! Hört sich stark nach Betrug an, aber leider rechtlich Abgesegnet!



Jetzt habe ich meinen 156er schon ein wenig länger als ein Jahr. Am Anfang war ich stark entäuscht und regelrecht schon sauer auf mich, das Auto und noch viel mehr auf den Händler. Aber mittlerweile habe ich fast alles Ausgetauscht und hab eigentlich bald einen Neuwagen vor der türe stehen
Also mize, es gibt die Möglichkeit das Auto zurück zu geben, selbst wenn der Händler nicht einwilligt. Er muss das Auto wieder nehmen wenn die Mängel beim kauf schon vorhanden waren und er dich nicht darauf hingewießen hat bzw. schriftlich Vereinbart wurde! Aber denke dabei an die o.g. 0,30 € pro km. Das ist der Durchschnitt wo gerichtlich anerkannt wird (bzw. siehe Steuererklärung), den man auch einklagen kann.
Halte uns mal auf dem Laufenden wie du dich einigst!
Gruß Manuel