Zitat:
Zitat von Windhund
Bei einem Gebrauchtwagen? Den Händler möchte ich sehen ... 
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Die gibt es und sind nicht mal selten.
Die Oberschlauen, die aufgrund "Schrott" oder "nur an Bastler" oder einer "Vermittlung von Privat" die Gewährleistung komplett ausschließen, aber es garnicht ein derartiges Geschäft war.
Diesen Verträgen fehlt ja die gesetzlich mögliche Reduzierung auf 12 Monate und da der komplette Gewährleistungs-Ausschluss weggefallen ist, bleiben die vollen 24 Monate.