Zitat:
Zitat von mize
Nehmen wir an, ich bekomme keinen Kaufvertrag....
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Ein Kaufvertrag muss keine Schriftform haben, kann auch mündlich geschlossen werden.
Allerdings sehr problematisch, wenn es um den Nachweis von irgendwelchen Vertragsinhalten geht.
Zitat:
Zitat von mize
somit besteht nur der Darlehensvertag.....
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in direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf abgeschlossen, also direkt Zweckgebunden im Vertragstext ?
Dann handelt es sich um eine Verbindung, fällt der Kaufvertrag hinten runter (muss rückabgewickelt werden), dann geht auch der Darlehensvertrag den Weg allen Irdischen.
Ist das jedoch ein "normaler" Privatkredit, der statt für einen tollen Fernseher für ein Auto benutzt wurde, dann läuft der weiter.
Zitat:
Zitat von mize
und ich bekomme mit, dass beim Kauf schon die Klimaanlage kaputt war.....könnte ich einfach das Auto wieder auf den Hof stellen oder was gibt es für Möglichkeiten  ??
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und hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Wenn beim Kauf schon die Klima defekt war, dann handelt es sich um eine Gewährleistungsgeschichte. Aber Gewährleistungen kann man im Kaufvertrag ausschließen und der Vertrag zum Nachlesen fehlt ja (noch).
Wenn eine
funktionierende ! Klimaanlage im Verkaufstext (Angebot) erwähnt war, dann ist es eine zugesicherte Produkteigenschaft, die auch erfüllt sein muss. Das ist keine Gewährleistungsgeschichte mit Ausschlußmöglichkeit im Vertrag.
Möglichkeiten sind dann Aufforderung zur Nacharbeit (Mängelbeseitigung) oder Rückabwicklung des Vertrags. Hier aber auch wieder ohne schriftlichen Vertrag die Beweisbarkeit, dass im Kaufvertrag auf die Nicht-Funktion durch den Verkäufer hingewiesen wurde.
Verstehe ohnehin nicht, was der Kaufvertrag bei der Bank zu suchen hat und der hingeschickt werden musste und noch nicht zurück ist?
Das ist immerhin das entscheidende Papier, nicht nur für Dinge wie jetzt, sondern grundsätzlich zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse.