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Alt 18.06.2008, 09:06
alfa-ra alfa-ra ist derzeit abgemeldet
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AW: 166 Kat im Ar... Chancen für Kulanz?

Zitat:
Zitat von heintorf Beitrag anzeigen
aber in der Auktion steht :24 Monate Garantie
wenn das Teil ohne Wirkung wäre, würde der Verkäufer doch wohl kaum 2 Jahre Garantie geben.
...obwohl, das MUSS er ja.
Muss er nicht!
Wie schon desöfteren erklärt, aber immer wieder durcheinandergeschmissen, hat eine Garantie nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

Garantie: vertragliches Versprechen des Verkäufers oder eines Dritten, dass er für Funktionalität seines Produktes für den Garantiezeitraum einsteht - ggf. unter bestimmten Voraussetzungen (Stichwort: Gebrauchtwagengarantie)

Gewährleistung: Das Produkt muss bei Gefahrübergang ohne Mängel sein. Stellt sich innerhalb von zwei Jahren heraus, dass beim Kauf bereits ein Mangel vorgelegen hat, dann kann der Käufer Mangelbeseitigung verlangen, ggf. mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen hat und nicht erst später eingetreten ist.
Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf, dort gibt es im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr, d.h. tritt im ersten halben Jahr nach Kauf ein Mangel auf, so wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf gegeben war. Jedoch kann der Verkäufer den Gegenbeweis führen, dass die Kaufsache beim Kauf noch nicht mangelbehaftet war.

Dies dürfte ihm jedoch genauso selten gelingen, wie der Beweis des Kunden nach 1,5 Jahren ab Kauf, dass der dann festgestellte Mangel schon von Anfang an da war.

Wenn man also einen solchen Kat kauft, sollte man tatsächlich gleich eine "Probe-AU" machen lassen (10er in die Kaffeekasse), um zumindest einen gewissen Anhaltspunkt zu haben, ob die Kiste funktioniert.
Ist die AU erst 9 Monate nach Kauf fällig und es stellt sich heraus, dass der Zubehörkat nicht funktioniert, dann wird der Nachweis, dass er dies von Anfang an nicht getan hat, schwerlich funktionieren, ausser er ist innen leer.

Im übrigen erinnere ich daran, dass ein funktionsloser Kat auch den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann, da die Abgaswerte nicht mehr eingehalten werden und man dann aus der Euronorm fällt.

gruss, alfa-ra
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