Zitat:
Zitat von italo001
Ich denke du siehst einiges Falsch. Mit den Dellen bist du in der Beweispflicht....warum hast du denn die Dellen nicht während der Garantiezeit entfehrnen lassen....unverständliches Kopfschütteln...
|
Ich bin mir nicht sicher, ob Du Dich auf meinen vorhergehenden Beitrag bezieht oder auf den Ausgangsbeitrag.
Jedenfalls hat die Frage, wer für Dellen aufzukommen hat, nichts mit Beweisführung zu tun. Entweder sie waren bei Übergabe da oder nicht. Dann kann man sich vielleicht streiten, ob das noch normaler Gebrauch oder eine Beschädigung ist. Jedenfalls ist mir nicht klar, weshalb Dellen auf Garantie beseitigt werden sollten (es sei denn, es handelt sich um werksmäßige Dellen bei Auslieferung).
Beweis wird (im Streitfall) darüber geführt, ob bei Übergabe des Wagens Dellen vorhanden waren. Ist im Protokoll nichts (oder nichts genaues zum Umfang) vermerkt, dann könnten die (zumindest teilweise) ja auch in der Zeit zwischen Übergabe und Begutachtung reingekommen sein... Autos werden auf Höfen der Händler ja auch nicht besser.
Die Frage, ob die Dellen vorhanden waren, ist eine (dem Beweis zugängliche) Tatsachenfrage, die Frage, ob der Leasingnehmer die Kosten von ihm verursachter Dellen zu tragen hat, ist eine Rechtsfrage. Um solche Unterschiede herauszufiltern, taugt es halt, qualifizierten Rechtsrat einzuholen. So wie der Großteil ja auch den Wagen in die Werkstatt gibt, wenn er da Probleme hat. Und auch nicht selbst im schadhaften Zahn rumbohrt... etc.