Ich denke du siehst einiges Falsch. Mit den Dellen bist du in der Beweispflicht....warum hast du denn die Dellen nicht während der Garantiezeit entfehrnen lassen....unverständliches Kopfschütteln...
Nun wie gesagt bei den Steinschlägen kann man getrennter Meinung sein....ich habe kein Bild gesehen und kann nicht beurteiln ob das Normal ist.
Für den Himmel bin ich auf deiner Seite etweder ist das Auto gereinigt oder auch nicht, beweis das Übergabeprotokoll.
Bei der Wasserpumpe muss ich dir auch wiedersprechen. Wenn die sich akustisch nicht Inordnung anhört...dann hat sie einen Mangel der zu beheben ist....oder hast du die Wasserpumpe mit einem Geräusch bekommen der auf einen Fehler hinwies wohl nicht.
Der ist einfach deine Subjektive Aussage gegenen einem Gutachter, der ein Fachmann ist...Im Grunde musst du schon eher selber ein Gegengutachten von einem Fachmann erstellen lassen.
Was ist den im Übergabeprotokoll vermerkt worden als du den Wagen übergeben hast

Wenn dort die Mängel nicht aufgeführt worden sind sollte das nicht dein Problem sein, würde ich mal sagen. Was stehen denn da für Mängel drin. Ich weiß das man so ein Protokoll eigentlich gemeinsam mit dem Leasingnehmer aufnimmt und ihn Unterschreiben lässt.
italo