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Alt 15.05.2008, 17:06
bellini bellini ist derzeit abgemeldet
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Alfa Romeo: Alfa Spider '93; Alfa 164 Super V6 '98
AW: Leasingrückgabe - jetzt erst recht

Zitat:
Zitat von Alfa147POWERMAN Beitrag anzeigen
So,
Werde nun erstmal "nur" einen Brief mit folgenden (inhaltlichen) Anmerkungen schreiben. Mal sehen, was die dadrauf antworten. Dann kann ich immer noch einen Anwalt einscalten..

- - Türen 300 300 Lu.R am Lack besch. kleine Dellen -
gemäß Übernahmeprotokoll bei Fahrzeugempfang schon vorhanden. (mein
Problem ist nur, dass ich das nicht habe und das Autohaus mittlerweile
Insolvent und geschlossen hat, ist die Bank nun in der Beweispflicht?)
- Stoßstange 120 120 (ohne kommentar)
Normale abnutzung bei 90k km - ausserdem keine beanspruchung im
übergabeprotokoll an das autohaus
Zunächst verstehe ich nicht was die doppelten Zahlen "400 200" bedeuten sollen, aber egal.

Ja, erstmal selbst machen, dann zum Anwalt, wenn's Kind im Brunnen liegt, da freut sich jeder Rechtsberater. Wieso nicht gleich mal 'nen günstiges Beratungsgespräch mit 'nem Anwalt (muss ja nicht die Vollmandatierung sein). Da erfährt man auch, dass der Leasingsgeber (die Bank) grundsätzlich das Beweisrisko trägt (sofern nicht im Übergabeprotokoll).

Wie's scheint, sind von Übergabe ans Autohaus bis zur Begutachtung ein paar Tage vergangen. In der Zeit könnten ja auch Schrammen an die Stoßstange kommen usw., was der Leasingsnehmer nicht mehr zu vertreten hat.

Dass das Autohaus inzwischen insolvent ist, ist egal. Die Mitarbeiter können immer noch als Zeugen aussagen (zu wessen Gunsten auch immer).

Anbieten kann zunächst mal Verhandlungsbereitschaft, ohne sie zu beziffern.
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