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AW: Leasingrückgabe - jetzt erst recht
Natürlich begutachtet der Sachverständige im Sinne seines Auftraggebers - es ist ja ein Partei- und kein Schiedsgutachter. Auf Basis des Gutachtens erhebt natürlich der Leasinggeber die Maximalforderung.
Den Forderungen kann der Leasingnehmer dann entgegentreten. Die Einwände gegen die einzelnen Positionen sind zu begründen, und zwar dahingehend, warum es sich lediglich um übliche Gebrauchspruren handelt.
Wenn Du den Aufwand scheust, konsultiere einen Rechtsanwalt. Bei dem von Dir genannten Forderungsbetrag läuft das - wenn alles außergerichtlich erledigt werden kann - auf Anwaltskosten von ca. 200 € hinaus. Lohnt sich allemal für anständige Betreuung und Arbeitsentlastung...
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