|
AW: Erfahrung bei Eintragung von Felgen mit neueren Gutachten auf Alfa 156
hi,
also bei den gutachten wo die worte "gegebenfalls" stehen, heißt es noch lange nicht, das du da was machen musst. es ist einfach ein kleiner hinweis an den prüfer das er dies doch nachschauen sollte ob da was schleift oder nicht ganz passt.
bei den heutigen gutachten steht es nicht mehr ganz so drinn, da es sowieso im ermessen des prüfers liegt ob er diese einträgt. falls jedoch ein "muss" im gutachten steht, hat dies schon ein sinn. wenn also ab einer bestimmten breite bzw. "et" ein muss bei der bearbeitung von radkasten steht, kannst du davon ausgehen, das dort etwas schleift.
dennoch schauen die meisten prüfer zum größten teil gar nicht mehr auf die auflagen sondern schauen direkt ob etwas schleift, rechnen aus ob der tacho richtig läuft (meist bei unterschiedlichen breiten von hinter auf vorderachse). dann setzen sie sich ins auto und fahren schnell im kreis um zu sehen/hören ob was schleift. ich habe auch schon erlebt, das mein auto einseitig auf ein rampe gefahren wurde um zu sehen ob er schleifen würde. wie gesagt, es hängt meistens am ermessen des prüfers.
fahr doch mit deinen neuen felgen einfach mal einseitig auf einen hohen bordstein, so kannst du sehen ob du noch platz im radkasten hast, wenn ja gibts, denke ich, keine probleme beim tüv.
und denk drann es kommt meistens nicht auf die breite des reifens an, sondern welche et die felge hat.
mfg mario
|