Hallo liebe Alfafahrende Gemeinde,
seit einigen Tagen beschäftige ich mit der Wahl der neuen Sommerfelgen für meinen Alfa Sportwagon. Es sollen 7 oder 7,5x17" Felgen mit ET35-38 werden.
Da viele Felgen die Maße 7,5x17/ET 35 haben, in Verbindung mit Reifen 215/45/17, habe ich mich vorab schon mal mit den entsprechenden Gutachten beschäftigt.
Laut SuFu ist die Chance sehr groß, das man bei der o.g. Rad-Reifekombination keine Karosseriearbeiten vornehmen muss. In älteren Gutachten stand meist auch drin, das gegebenenfalls! durch Nacharbeiten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen ist. Also, schleift was=Nacharbeiten, schleift nix=kann man es so lassen.
In den neuen Gutachten(ca. seit 05) fehlt nun immer das Wort "gegebenenfalls".
Auf Anfrage und Vorlage eines neueren Gutachtens beim örtlichen Tüv wurde mir mitgeteilt, das ich z.B. die Radhausausschnittkanten nacharbeiten lassen muss!, wenn das so im Gutachten steht!
D.h., ich muß mein Auto "kaputt" machen, auch wenn es gar nicht von Nöten ist weil nix schleift oder ähnliches? Wer hat schon Erfahrungen mit Eintragung von Felgen mit solchen Gutachten gemacht? Bzw. wie kann ich den Tüv-Fuzzi davon überzeugen das es Käse ist, das man z.B. die Radläufe bördelt wenn es nicht nötig ist?
P.S. Das steht übrigens teilweise auch in Gutachten für Felgen 7x17/ET 38 mit 215/45/17. Diese Kombination fahre ich im Winter und dafür habe ich sogar eine ABE(Rondell-Felge)!
Danke und Gruß Steffen