Zitat:
Zitat von trabbi
Hmm ,also die Änderung von gering auf erheblich Mangel mit der Leuchtweitenregulierung ist laut TÜV Norddeutschland ca 4 Wochen alt.
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ich glaub mir dämmert, was der Prüfer meint... er meint die automatische Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen mit Xenon-Licht... das ist natürlich was ganz anderes und mit unserer mechanischen manuellen nicht vergleichbar, da in dem Fall ja entgegenkommende Fahrzeuge geblendet werden... folglich erheblicher Mangel
Grüße
Michael