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AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D
Zitat:
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Zitat von pedi
wenn man mit der Ausfuhr wieder retour kesselt, dann kann man sich die schweizer Mwst vom Händler auszahlen lassen; ohne Gewähr...war aber früher so, wird heute noch so sein.
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Ist so,
wenn mans vorher abredet muss man nicht retour kesseln,
die meisten ueberweisen die UST beinahe automatisch nach
gefaxter Ausfuhrbestaetigung.
Gruss, Stephan
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Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
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