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AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D
Also, wenn ich mich nicht irre, ist die Schweiz per 1. Januar 06 dem Schengener Abkommen beigetreten mit freiem Waren- und Personenverkehr usw. Da haben wir sogar darüber abgestimmt. Aus diesem Grunde würde ich mal ganz vorsichtig darauf tippen, dass Zollgebühren sicher nicht anfallen. MwSt aber schon. Ob das deutsche Kennzeichen gültig ist oder nicht, weiss ich nicht. Aber was Conni schreibt tönt doch plausibel
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