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AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D
Moin moin, das ist nicht richtig. Ich hab letztes Jahr meine Gummilippe aus der Schweiz geholt.
Es gibt ein Abkommen mit der Schweiz. Deutsches Kurzzeitkennzeichen gilt.
Zoll braucht Du nicht bezahlen wenn der Verkäufer bestätigt, dess das Auto ursprünglich innerhalb der EU gebaut wurde, also z.B. in Italien.
Wende Dich unbedingt an eine Grenzspedition. Die regeln den Grenzübergang und alle Formalitäten für Dich.Kostet vielleicht 50 € ist das Geld aber mehrfach wert. Glaub mir, ich bin als ehemaliger Verw. Beamter halbwegs des Lesens und Schreibens mächtig. Bei den Grenzfolrmalitäten bist Du völlig überfordert. Die nsagen Dir auch wie der Kaufvertrag aussehen soll.
Fahr auf keinen Fall einfach nach Deutschland und versuche das Fahrzeug anzumelden. Das gibt verschärft Arger. Du brauchst zusätzlich zur Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA auch die vom Zoll.
Also nochmal: Grenzspedition schon vorher suchen an dem Übergang, den Du benutzen willst und gut ist. Nimm genügend Geld für die Mehrwertsteuer mit. Muß bar bezahlt werden.
Gruß
Udo
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