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Zitat von Montego
Eigentlich sollte man ja gar nicht mehr drauf eingehen...Hinnärck, wenn Dein Verkäufer Dich arglistig täuscht, greift der Haftungsausschluß nicht mehr...insofern volles Wandlungsrecht.
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So weit war ich auch schon... leider verliert sich die Spur der Vorbesitzer (Händler) im Dunkeln und ich kann meinem Verkäufer nicht nachweisen, dass er vom verdrehten Tacho gewusst hat. Damit ist Essig mit Wandlungsrecht...
Ist auch Banane... mir ist vollkommen klar, dass ich das selbst verbockt hab. Nu ist "Suppe auslöffeln" halt ziemlich teuer

. Macht nix. Ich bleib standhaft. Wär doch gelacht, wenn ich meinen schönen 156er davon unterkriegen lassen würde

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