Hmm..rechtlich muß der Vertragshändler natürlich auch ein nicht bei ihm gekauftes EU-Fahrzeug warten....ich weiß aber nicht, wie gerne und mit wieviel "Elan und Freude" er das tut, wenn er beim Neuwagengeschäft nicht beteiligt war

....das ist wahrscheinlich Charakterfrage.....aber ich denke, wenn ich ein spezielles Problem mit meinem Fahrzeug habe ( Ersatzteile, Schnell-bzw. Notreparatur am Samstag nach Werkstattschluss etc.), kann ich mich normalerweise eher auf die Fachwerkstatt verlassen...und nicht auf den Importeur...deswegen war es mir immer die Sache wert, beim lokalen Händler zu kaufen..... aber das lohnt sich bei mir vielleicht letztendlich auch deswegen, weil ich meine Fahrzeuge immer relativ lange fahre...wer den Wagen nach relativ kurzer Haltedauer wieder abgibt, für den sieht es vielleicht anders aus....