Zitat:
Zitat von Nijam
....
Der Mann, bei dem ich das Auto gekauft habe, handelt im Kundenauftrag. Auf der Rechnung selbst steht dies auch, aber dabei steht das der Kaufvertrag durch seine Firma vermittelt wurde.
Beim Kauf gab es die Möglichkeit für 200 Euro 1 Jahr Garantie zu kaufen. Da der Motor allerdings fast neu war und der Wagen sehr gut aussah hab ich darauf verzichtet.
Im Vertrag steht folgender Satz: Der Verkäufer handelt als Verbraucher. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Körperschäden sowie für Schadenersatzsprüche aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichverletzung des Verkäufers....
|
Im Kundenauftrag verkauft......übliche Praxis um Garantie bzw. Gewährleistung auszuhebeln

lasse dich anwaltlich beraten!
Gruss