Zitat:
Zitat von ABC
wieder die netten Gespräche untereinander und diesmal gabs dann auch irgendwann die begehrten Platzverweise
Nun frag ich mich, was diesen Tag so sehr von anderen automobilen Veranstaltungen unterscheidet oder gar kriminalisiert 
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Platzverweise bedürfen einer Rechtsgrundlage. In diesem Fall das Polizeigesetz (PolG) deines Bundeslandes. Grundsätzlich kann man einen Platzverweis zur Abwehr einer konkreten Gefahr aussprechen und auch zwangsweise durchführen.
Ein bloßes "Aufeinanderhocken" und "nette Gespräche" stellen keine Gefahr dar. Somit hast du offensichtlich bei deiner Schilderung des tollen Tages einiges unterschlagen.......
Mein Gott, kannste doch schreiben, wenn ihr da "Gummi verbrannt" habt...