Der Fall ist beim Anwalt,
wegen diverser Mängel (Phasensteller, Fahrersitz schief, Airbagleuchte, ESP-Fehler ohne ESP

) strebe ich grade die Rückabwicklung an. Und evtl. Fehlbeanspruchung durch Vorbesitzer.
Bezahlen werde ich das Teil jedenfalls nicht. Werde - falls notwendig - auch ein Gutachten anfertigen lassen.
Zählt das zu den sicherheitsrelevanten Teilen bzgl. Produkthaftung?
Fiat AG Deutschland sagt, selbst aus Kulanz können sie nichts machen, da das Fahrzeug für NL gedacht war laut Fahrgestellnr. .
Für mich heißt das: Nie wieder Fiat/Alfa/Lancia