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Zitat von redspider
hallo
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Selber hallo..
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Zitat von redspider
nungut, offenbar bist du rechtsanwalt/rechtsanwältin, das kann ich
von hier aus nicht beurteilen.
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Da trügt der Schein. Nichts von Beidem.
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Zitat von redspider
ich habe auch mal in grauer vorzeit ein studium abgeschlossen, und redeten wir über meinen fachbereich, wäre es zumindest so, daß ich bei vergleichbarer aussage deinerseits durchschaute, was du meinst;
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Das mag sein. Da ich allerdings keine Kenntnis deines Fachbereiches habe, werde ich dazu keine Aussage treffen...
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Zitat von redspider
-wie man das kind auch nennt, einfahren in eine umweltzone ohne
respektive mit farblich nicht passender plakette stellt eine ordnungswidrigkeit
dar, während das anbringen einer durch täuschung zu unrecht erworbenen
plakette (oder das selbstausstellen einer "echten" blankoplakette), genau
wie das fälschen der ganzen plakette ZWEIFELSFREI eine straftat ist.
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Und genau da ist der Knackpunkt. Es ist nun mal halt keine Urkundenfälschung. Und mir würde eigentlich auch kein anderer Paragraph einfallen, unter dessen Herbeiziehung hier ein Straftatbestand nachgewiesen ist. Grundsätzlich ist es natürlich ein Verstoß gegen die Verordnung (ja, ich bin absolut deiner Meinung bezüglich der Unsinnigkeit). Diese wird geahndet. Doch was ist nun mit der Plakette?
Ist es ein Falsifikat? Nein, denn man verwendet ja eine Original-Plakette. Also scheint mir das Urheberrechtsgesetz hier nicht betroffen. Geld und Wertzeichen sind diese Plaketten ebenfalls nicht. Also greift auch §146–152b StGB nicht.
Also bleibt nunmehr nur noch §263 StGB - der Betrugstatbestand. Hierzu müssten diverse Sachen hinterleuchtet und abgefragt werden. Ich gehe jetzt mal nicht ausführlich auf die Erfüllung von objektivem und subjektivem Tatbestand ein. Es gibt ja kein Opfer, welches in Bereicherungs-Absicht irregeführt wird oder dem materiellen Schaden zugefügt wird. Das Geld, was man durch die nicht durchgeführte Umrüstung spart, wäre keiner
speziellen natürlichen oder juristischen Person zugeflossen. Bei einem Fahrzeug, wo die Umrüstung nicht möglich ist ohnehin nicht. Also ist meiner Auffassung nach keiner geschädigt worden.
Es bleibt also abzuwarten, wann gegebenenfalls jemand mit falsch angebrachter Plakette einen "Gerichtslauf" hinter sich bringt und wir dann die Rechtssprechung dazu kennen...