Zitat:
Zitat von pedi
es gibt keine entsprechende gesetzliche Vorschrift in der deutschen StVZO!
|
bei uns kirigst du nichts eingetragen was zu festen Teilen tiefer ist als 8 cm
und dann giebts da noch die besagten 50 cm bis zur Scheinwerferkannte
wies nicht viel. liegt das auch an den Tüvprüfern in Schweinfurt ( Bayern / Unterfranken ) die sind meiner meinung nach da sehr überpeniebel.